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Terms

§ 1

Gegenstand der Verordnungen

1.   Die Ordnung regelt die Leistungserbringung, Haftung und den Aufenthalt auf dem Gelände und ist Bestandteil des Vertrages, der durch Unterzeichnung einer Meldekarte sowie durch Vornahme einer Reservierung und/oder Zahlung einer Anzahlung bzw. zustande kommt den gesamten für den Aufenthalt im Ferienhaus fälligen Betrag. Es wird davon ausgegangen, dass der Gast durch die Durchführung der im vorherigen Satz aufgeführten Aktivitäten bestätigt, dass er die Bestimmungen der Geschäftsordnung gelesen hat und diese akzeptiert.

2. Die Regelungen gelten für alle Personen, die sich im gemieteten Haus aufhalten.

3.  Die Ordnung liegt zur Einsichtnahme beim Hüttenwirt auf.

 

§ 2

"Hotelnacht“

1. Das Haus wird für Hoteltage vermietet.

2.  Ein Tag in der Hütte dauert von 15:00 bis 11:00 Uhr am nächsten Tag.

3.   Der Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte vom Gast spätestens am Tag der Anreise gemeldet werden 10:00 Uhr am Abreisetag. Das Gästehaus wird den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts je nach Verfügbarkeit des Hauses berücksichtigen.

4. Ruhige Stunden in der Hütte sind: 22:00 - 6:00 Uhr am nächsten Tag,

5.   Der Gastgeber behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes im Ferienhaus zu verweigern, wenn die Zahlung für den aktuellen Aufenthalt nicht vollständig geleistet wird und diese Bestimmungen nicht eingehalten werden.

6.   Wenn der Gast tagsüber auf den Aufenthalt im Ferienhaus verzichtet, wird die Gebühr für den Aufenthalt an einem bestimmten Tag nicht zurückerstattet.

7.   Das Behalten des Ferienhauses nach 11.00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts

 

§ 3

Reservierung und Check-in

1.   Voraussetzung für die Buchung ist die Zahlung einer Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung kann je nach Ankündigung der Anreise variieren (5 Tage vor Anreise 100 % Anzahlung, 10 Tage vor Anreise 50 % Anzahlung), 11 Tage und mehr vor Anreise in Höhe von 35 % des Aufenthaltswertes innerhalb von 2 Tage ab der Bestellung, sofern die Bedingungen der aktuellen Angebote nichts anderes vorsehen.

2. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, beim Check-in den für den gesamten Aufenthalt fälligen Betrag und in besonderen Fällen eine zusätzliche Kaution in Höhe von 400 PLN pro Aufenthalt für zusätzliche Leistungen/Kosten einzuziehen.

3.   Bei einer Stornierung der Reservierung bis zu 30 Tage vor Anreise hat der Gast das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung oder auf eine Änderung des Aufenthaltstermins. Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anzahlung verlangt wird nicht erstattet. Eine Ausnahme kann ein aktuell angebotenes Sonderangebot sein.

4. Wenn der Gast nicht zum geplanten Termin in der gemieteten Hütte ankommt, stellt die Einrichtung dem Gast den ersten Tag und den gesamten Aufenthalt gemäß den zuvor vereinbarten Bedingungen in Rechnung.

5.   Die Grundlage für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Dokuments mit Foto, das seine Identität bestätigt, beim Gastgeber und die Unterzeichnung der Meldekarte.

6.   Ein Gast einer gemieteten Hütte kann die Hütte nicht an andere Personen verleihen, auch wenn der Zeitraum, für den er oder sie die Gebühr für den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

7.   Personen, die nicht im Ferienhaus registriert sind, können ab 18:00 Uhr als Gäste im Ferienhaus übernachten 6:00 Uhr bis 22:00.

8.   Der Gastgeber hat das Recht, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Hausordnung verstoßen hat, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums der Hütte oder der Gäste, Personenschäden an Gästen, Hüttenpersonal und anderen sich dort aufhaltenden Personen Firmengelände.

 

§ 4

Dienstleistungen

1.   Der Gastgeber ist verpflichtet, den Gästen Folgendes zur Verfügung zu stellen:

·        Bedingungen für vollständige und uneingeschränkte Ruhe,

·        Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Sicherheit, Informationen über den Gast vertraulich zu behandeln,

·        Professioneller und zuvorkommender Service bei allen angebotenen Dienstleistungen

·        Durchführung notwendiger Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes vom Ferienhaus und in seiner Anwesenheit nur, wenn der Gast einen solchen Wunsch äußert,

·        Technisch einwandfreier Service und im Falle von Störungen, die nicht sofort behoben werden können oder die Einschaltung externer Serviceunternehmen erfordern, ist der Gastgeber bemüht, die Unterkunft nach Möglichkeit zu ändern.

 

2.   Darüber hinaus erbringt der Gastgeber auf Wunsch des Gastes folgende Leistungen unentgeltlich:

·        Bereitstellung von Informationen zu Ihrem Aufenthalt,

·        Unterstützung bei der Bestellung externer Dienstleistungen; Transport, Skiausrüstungsverleih, Sonstiges,

3.   Im Falle von Vorbehalten bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, alle Vorbehalte unverzüglich dem Gastgeber zu melden, damit eine Reaktion und Verbesserung des Standards der bereitgestellten Dienstleistungen möglich ist.

 

§ 5

Die Verantwortung der Gäste

1.   Der Gast des gemieteten Hauses trägt die volle finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten der Einrichtung, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der Besucher verursacht werden. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, dem Gast nach seiner Abreise entstandene Schäden in Rechnung zu stellen. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, den Schaden individuell in Abhängigkeit von den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Arbeiten abzuschätzen.

2.  Etwaige Vorbehalte bezüglich des Hauses, seines technischen Zustands oder erkennbarer Mängel an der Ausstattung sind unverzüglich zu Beginn des Aufenthalts zu melden. Das Versäumnis, Einwände zu erheben, ist gleichbedeutend mit der Anerkennung des guten Zustands des gemieteten Hauses und der Ausstattung.

3.   Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen hat der Gastgeber das Recht, der Person, die gegen diese Bestimmungen verstößt, die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Aufforderungen des Gastgebers Folge zu leisten, den Betrag für frühere Leistungen zu begleichen, etwaige Schäden zu ersetzen und die gemietete Wohnung zu verlassen.

4. Für den Fall, dass der Gast mit der Bezahlung des Aufenthaltes in Verzug gerät oder das Entgelt für die vom Gastgeber erbrachten Leistungen nicht begleicht, steht dem Gastgeber ein gesetzliches Pfandrecht an den vom Gast in die Mietwohnung eingebrachten Gegenständen zu.

5.  Kinder unter 12 Jahren sollten unter ständiger Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten stehen. Für Schäden an Ausrüstungsgegenständen und technischen Geräten, die durch das Handeln der Kinder entstehen, haften die Erziehungsberechtigten finanziell. Das gilt auch für den Spielplatz.

6.   Das Rauchen von Zigaretten, Tabakwaren und elektronischen Zigaretten ist im gesamten Ferienhaus strengstens untersagt.

7.   Es ist verboten, Folgendes in das gemietete Ferienhaus mitzubringen oder dort zu besitzen:

·        Gefährliche Gegenstände, insbesondere Schusswaffen, Klingenwaffen, pneumatische Waffen, Gaswaffen,

·        Sprengstoffe und Pyrotechnik, einschließlich; Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und Leuchtraketen sowie alle anderen möglicherweise feuergefährlichen Materialien,

·        Betäubende und psychotrope Substanzen und andere ähnliche Substanzen.

 

§ 6

Verantwortung des Gastgebers

1.   Der Gastgeber haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die seine Dienste in Anspruch nehmen, mitgebracht werden, im Umfang der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2.   Der Gastgeber haftet nicht für im Ferienhaus zurückgelassene Gegenstände, Geldverlust, Schäden an Wertgegenständen und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert.

3.   Der Gastgeber nimmt keine Gegenstände zur Aufbewahrung entgegen.

4.   Der Gastgeber haftet nicht für Schäden oder Verlust eines Autos oder eines anderen Kraftfahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder Ausrüstung. Gleichzeitig fällt für die Nutzung des unbewachten Parkplatzes keine Gebühr an

 

§ 7

Rückgabe zurückgelassener Gegenstände

1.   Persönliche Gegenstände, die von abreisenden Gästen im Ferienhaus hinterlassen wurden, werden auf eigene Kosten an die vom Gast angegebene Adresse zurückgeschickt. Erfolgt eine solche Weisung nicht, behält sich der Gastgeber das Recht vor, die zurückgelassenen Gegenstände für einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren und danach zu entsorgen. Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Lebensmittel 24 Stunden lang haltbar.



§ 8

Zusätzliche Bestimmungen

1.   Der Gastgeber akzeptiert keine Haustiere im gemieteten Haus.

2.   Das Rauchen und der Konsum von Rauschmitteln ist im gemieteten Haus strengstens untersagt. Für den Verstoß gegen das Verbot wird dem Gast des gemieteten Hauses eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 300,00 PLN berechnet. Das Verbot gilt auch für an Zimmer angrenzende Balkone.

3.  Aus Gründen des Brandschutzes ist es im Haus verboten, offenes Feuer in jeglicher Form zu verwenden sowie Heizgeräte und andere Geräte zu verwenden, die nicht zur Raumausstattung gehören.

6.   Der Gast wird keinen übermäßigen Lärm im gemieteten Ferienhaus verursachen und der Gastgeber wird dies auch nicht zulassen.

7.   Abgesehen von geringfügigen Veränderungen an Möbeln und Geräten, die deren Funktionalität und Nutzungssicherheit nicht beeinträchtigen, ist es den Gästen nicht gestattet, Änderungen an den Zimmern und deren Ausstattung vorzunehmen.

 

 

DSGVO-Informationsklausel – Gastgeberin Monika Świątecka

 

Wir informieren Sie freundlich darüber, dass der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten der ist

Monika Świątecka ul. Myśliwska 88, 43-370 Szczyrk.

 

Der Kontakt zum Datenschutzbeauftragten ist unter info@spijwszczyrku.pl möglich

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck des Abschlusses und der Durchführung eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Hoteldienstleistungen. geerntet

Eine Verarbeitung der Daten kann auch für die Verfolgung möglicher Ansprüche und für steuerliche Zwecke erfolgen.

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der erhobenen Daten ist der Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen,

und im Falle etwaiger Ansprüche das gesetzlich berechtigte Interesse des Administrators. Die Daten werden verarbeitet

bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages und Fristen

Beschränkung der diesbezüglichen Steuerverbindlichkeiten des Administrators.

Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten verhindert den Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Hotelleistungen.

 

Gastgeberin Monika Świątecka kann personenbezogene Daten an folgende Kategorien von Unternehmen übermitteln:

• Unternehmen, die Wartungs- und Supportleistungen für IT-Systeme erbringen,

• Transportunternehmen und Personen, die Personenbeförderungsdienstleistungen erbringen, wenn Sie eine solche Dienstleistung bestellen,

• Unternehmen, die Post- und Kurierdienste anbieten, im Falle des Versands jeglicher Korrespondenz,

• Behörden im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben,

• Anwaltskanzleien im Falle der Rechtsberatung und Vertretung der Interessen des Administrators während des Prozesses,

• Unternehmen, die Marketingdienstleistungen erbringen, sofern die Einwilligung zu Marketingzwecken erteilt wird.

 

Sie haben das Recht, auf die verarbeiteten Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu übertragen, zu löschen und ihre Verarbeitung einzuschränken

Daten und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Datenschutzbeauftragten.

Der Administrator übermittelt verarbeitete Daten nicht außerhalb des EWR oder an internationale Organisationen.

 

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen,

d.h. Amt für den Schutz personenbezogener Daten, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau.

 

Der Administrator hat Ihre persönlichen Daten zum Zweck der Buchung direkt von Ihnen erhalten

oder über die Buchungsportale der Partner

Die Gastgeberin Monika Świątecka führt ein Profiling auf der Grundlage personenbezogener Daten durch, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen erhoben werden, um Bedürfnisse und Präferenzen zu analysieren und dann auf dieser Grundlage automatisierte Entscheidungen zu treffen.

einschließlich der Anpassung von Marketinginformationen zu ausgewählten Dienstleistungen und Werbeaktionen, die an diese Person gerichtet sind. Dank diesen

Aktivitäten kann der Administrator dem Empfänger eine gewünschtere Marketingbotschaft senden, was ein Vorteil ist

für beide Seiten.

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